Schadstoffe und Gerüche in Polstermöbeln 

 

 

In einem Fall sollte der Beweis erbracht werden, über die Behauptung eines Klägers, dass von dem, von ihm in einem Möbelhaus erworbenen Sofas, erhebliche störende und gesundheitsbeeinträchtigende Chemikaliengerüche und Ausdünstungen ausgingen. Die Ausdünstungen sollten so stark sein, dass er Atemnot und brennende Augen bekam.
Zur Sache: im November 2012 kaufte der Kunde in einem Möbelhaus ein Sofa, dass im Februar 2013 geliefert wurde. In der von dem Händler übergebenen Produktinformation wurde auf mögliche Geruchsbelästigung, die bei neuen Möbeln entstehen können, hingewiesen.
Nach 16 Monaten wandte sich der Kunde mit einem Schreiben an den Möbelhändler und wies auf die noch immer störenden Gerüche und die seiner Meinung nach, auch seine Gesundheit beeinträchtigen würden, hin.
Er klagte über Atemnotanfälle und andere gesundheitliche Befindlichkeiten und schlug dem Händler eine Rücknahme und Tausch vor.
Das Möbelhaus erwiderte das Schreiben höflich aber bestimmt mit der Erklärung, dass der Hersteller immer die gesetzlichen Bestimmungen zur Einhaltung der Obergrenze der Verpackung und der Möbel beachte.
Da es Ihm als Rentner finanziell nicht möglich war auf eigene Kosten ein Umweltlabor zu beauftragen, oder das Sofa zu entsorgen und kein Polstermöbel mehr zu haben, wandte er sich an einen Anwalt und es kam zu einem Rechtsstreit.
Zur Feststellung der Sachlage und des IST-Zustandes wurde ein Ortstermin im August 2015, also 32 Monate später anberaumt.
Zu dem Ortstermin wurden Luftproben und Materialproben der Baustoffe (Gestell, Polsterschaum, Stoff und Abdeckung) des Sofas zur Feststellung der Ausdünstungen auf Formaldehyd, VOC und anderen Umweltgiften genommen und einem Labor zur Überprüfung übergeben.
Das Labor konnte eine Konzentration von Formaldehyd, VOC und einigen anderen Umweltgiften feststellen, die in Kombination der genommenen Material- und Luftproben, erheblich über den zulässigen gesetzlichen Grenzwerten lag.

Fazit: nach 32 Monaten war der zulässige Grenzwert der festgestellten Umweltgifte noch überschritten. Da durch Wärme und Lüften, schädliche Stoffe gemindert werden, ist davon auszugehen, dass die anfängliche gesundheitliche Belastung, die der Kunde ausgesetzt war, im Laufe von 32 Monaten gemildert wurde. Wie hoch die anfängliche Belastung durch Schadstoffe und Umweltgifte zum Zeitpunkt der Lieferung tatsächlich war, konnte zum Zeitpunkt des Ortstermins nicht mehr nachgewiesen werden. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass die gesundheitliche Belastung der festgestellten Wohngifte zu diesem Zeitpunkt um ein vielfaches höher lag. In diesem Fall hat der Kläger den gerichtlichen Klageweg eingehalten und so eine schwerwiegende Krankheit in Kauf genommen.
Gerade in diesem Fall wäre durch ein frühzeitiges beauftragen eines qualifizierten Sachverständigen zur Feststellung von Schadstoffen, dass gesundheitliche Risiko gemindert worden. Der übliche und lange Rechtsweg und ein ausschöpfen der Leistungen von Rechtsschutzversicherungen kann das gesundheitliche Risiko erhöhen.

Der Händler musste in diesem Fall die Polstermöbel zurücknehmen und nicht nur den Kaufpreis zurückerstatten, sondern auch die angefallenen Gerichts-, Gutachter- und Anwaltskosten tragen.


 

 

 
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