Ich bin unabhängig, gehöre keiner Handelsorganisation an und bin kein Mitglied im Arbeitskreis Sachverständigenrat Im Bundesverband des Deutschen Möbel-, Küchen- und Einrichtungshandels (BVDM), da eine Ablehnung wegen der möglichen Besorgnis der Befangenheit ausgeschlossen werden soll und so meine Unabhängigkeit gegenüber Industrie und Handel bewahrt bleibt
Alle Gutachten müssen nach bestem Wissen und Gewissen unabhängig, weisungsfrei,
persönlich, gewissenhaft und unparteiisch erstatten werden. Ich durchlief hierzu, wie alle
öffentlich bestellten Sachverständigen, ein anspruchsvolles Auswahl- und
Überprüfungsverfahren und musste meine besondere Sachkunde nachweisen.
Meine umfangreiche fachliche Erfahrung, die ich in mehr als 40 Jahren als selbstständiger Meister im Raumausstatterhandwerk gesammelt habe, half mir dabei
Öffentlich bestellt werden nur solche Sachverständige, die sowohl ihre persönliche Integrität als auch ihre besondere Fachkunde durch eine Überprüfung bei der zuständigen Handwerkskammer (HWK) oder IHK nachgewiesen haben.
Als vereidigter Sachverständiger der Handwerkskammer bin ich verpflichtet, mich durch ständige Fortbildung im fachlichen und rechtlichen Bereich weiterzubilden. So kann ich meinen Auftraggebern, ein Höchstmaß an fachlicher Kompetenz und Sicherheit als Experte gewährleisten.
Die meisten Rechtsstreitigkeiten bei Mängeln, Beanstandungen und Reklamationen werden letztlich durch die fachliche Aussagen von Sachverständigen entschieden.
Auch in Sachen Konfliktlösung und Argumentation bei Schiedsgutachten oder als Mediator, kann ich als geschulter Sachverständiger zu einer schnelleren und kostengünstigeren Lösung beitragen.